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Dokument-ID: 1258616
3.4.2 Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
Die Mitgliedschaft zum Betriebsrat beginnt mit der Annahme der Wahl. Die Annahme kann explizit erfolgen. Die Wahl gilt aber auch dann als angenommen, wenn die gewählte Person nicht innerhalb von drei Tagen ab Mitteilung des Wahlergebnisses widerspricht.