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Dokument-ID: 1260252
5.1.3 Übersicht Mitbestimmung
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Betriebsrat über verschiedene Instrumente. Von Mitbestimmung ist im vorliegenden Fall die Rede, wenn bestimmte Maßnahmen die aktive Involvierung des Betriebsrates vorsehen (und nicht etwa nur die Erteilung von Informationen).