5.5.4.1 Voraussetzungen für einen Sozialplan
Ein Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung, mit der Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung von Folgen einer Betriebsänderung geregelt werden, wenn diese Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder zumindest einen erheblichen Teil der Arbeitnehmer mit sich bringt. Erfasst sind Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 – 6 ArbVG (dh Betriebsänderung durch Änderung der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse ist ausgenommen, wenn nicht auch ein weiterer Betriebsänderungstatbestand erfüllt ist).