5.4.5.2 Betriebsvereinbarung
Akkord-, Stück- und Gedinglöhne sowie akkordähnliche Prämien und Entgelte
Der Betriebsrat hat in Bezug auf Akkord-, Stück- und Gedinglöhne sowie akkordähnliche Prämie und Entgelte eine subsidiäre Kompetenz. So gehen Regelungen im Kollektivvertrag bzw in der Satzung vor. Nur wenn solche Regelungen nicht bestehen, verfügt der Betriebsrat über Mitwirkungsrechte. So muss der Betriebsinhaber in Ermangelung entsprechender Regelungen in Kollektivvertrag bzw Satzung eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließen, wenn er Akkord-, Stück- und Gedinglöhne sowie akkordähnlichen Prämie und Entgelte im Betrieb einführen möchte.