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Dokument-ID: 1265672
5.4.5 Vergütungsmodelle und Prämien
Der Betriebsrat hat grundsätzlich kein Mitspracherecht betreffend die Vergütung des einzelnen Arbeitnehmers. Denn die Vergütung des einzelnen Arbeitnehmers wird zwischen Arbeitgeber und betroffenem Arbeitnehmer vereinbart.