1.2.2 Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen sowie Sonderbestimmungen für Nacht- und Schichtarbeit. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes verpflichtend, sondern unterliegt auch der Überwachung durch den Betriebsrat. Dieser kann im Rahmen seiner Kontrollrechte Einsicht in Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen und bei Verstößen einschreiten. Arbeitgeber sind daher gut beraten, transparente Dokumentationssysteme einzuführen und flexible Modelle stets im Einklang mit dem AZG sowie bestehenden Betriebsvereinbarungen umzusetzen.