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Dokument-ID: 1265712
5.5.3.1 Was ist eine Betriebsänderung?
Neben den Rechten in Bezug auf allgemeine wirtschaftliche Angelegenheiten samt den Sonderfällen gem Kapitel 5.5.2 (Betriebsübergänge uä) bestehen besondere Mitwirkungsrechte und Betriebsinhaberpflichten im Fall von Betriebsänderungen. Im Gesetz (§ 109 Abs 1 ArbVG) ist genauer definiert, was als Betriebsänderung für diese Zwecke zu qualifizieren ist.