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Dokument-ID: 1265718
5.5.5 Besondere Informationspflichten und Beratungsrechte im Konzern
Zu den Organen der Belegschaftsvertretung auf unterschiedlicher Ebene, so auch im Konzern siehe bereits Kapitel 3.1.4.
Ergänzend zu den in Kapitel 5.5.1 dargelegten allgemeinen Informationspflichten, Informationsrechten und Beratungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten erstreckt das ArbVG bestimmte Pflichten grundsätzlich auch auf Konzerne. Konkret bedeutet dies Folgendes: