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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.2 Formgebot und Kundmachung

Die Betriebsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Das bedeutet, dass die Betriebsvereinbarung schriftlich verfasst und sodann unterzeichnet werden muss. Rein mündliche Absprachen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat sind keine Betriebsvereinbarung.

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