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Dokument-ID: 1260758
5.2.1 Allgemeines
Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Betriebsinhaber (Arbeitgeber) einerseits und der Belegschaft vertreten durch das zuständige Belegschaftsorgan (Betriebsrat, Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits. Sie sind ein wichtiges Instrument der betriebsrätlichen Mitbestimmung. Dabei können unterschiedlichste Themen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden (siehe hierzu Kapitel 5.4).