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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Befugnisse und Aufgaben

Der Betriebsversammlung obliegen folgende Aufgaben:

  • Die Behandlung von Berichten des Betriebsrats und der Rechnungsprüfer,
  • die Wahl des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl,
  • die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds,
  • die Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates,
  • die Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl,
  • die Wahl der Rechnungsprüfer,
  • die Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer,
  • die Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrats nach Wiederaufnahme des Betriebes.

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