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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.1.3 Informationspflicht des Betriebsinhabers

Sofern der Betriebsinhaber plant, eine Maßnahme der betrieblichen Berufsausbildung, betrieblichen Schulung oder Umschulung zu setzen, hat er den Betriebsrat zu informieren (§ 94 Abs 1 ArbVG). Die Informationspflicht greift zeitlich vor der tatsächlichen Umsetzung der geplanten Maßnahme.

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