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Dokument-ID: 1258831
7.2.2 Vorbereitung auf einen Streitfall
Um vor dem Arbeits- und Sozialgericht als Arbeitgeber zu besehen, ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Zunächst muss der Streitfall vorgebracht werden (§§ 178, 179, 226 ZPO).