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Dokument-ID: 1265701
5.4.11.4 Direkte Leistungszusage
Bei der direkten Leistungszusage erteilt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Zusage, ab einem gewissen Alter (Anfallsalter) eine lebenslange Pension (es besteht auch die Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts einer Abfindung durch Einmalbetrag) an den Begünstigten bzw dessen Hinterbliebene zu leisten. Die Zusage muss eine Alterspension umfassen, die durch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension (Witwer, Waisen) ergänzt werden kann.