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Neu Dokument-ID: 1258625

Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.3 Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes wahrzunehmen. Falls ein Betriebsrat besteht, ist diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrzunehmen.

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