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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.2.6 Folgen und Auswirkungen

Bestand des Arbeitsvertrages

Welche Auswirkungen der Arbeitskampf auf das einzelne Arbeitsverhältnis hat, ist im Einzelfall zu prüfen. Legt ein Arbeitnehmer seine Arbeit nieder, um Arbeitskampfmaßnahmen zu setzen, so ist damit grundsätzlich keine Willenserklärung verbunden, dass der betroffene Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis auflösen möchte. Liegt jedoch eine solche vor, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Willenserklärung als Kündigung oder als vorzeitige Lösung anzusehen ist. Für einen möglichen Austritt wird meistens kein wichtiger Grund vorliegen. Dies ist jedoch per se nicht ausgeschlossen (zB Entgeltvorenthaltung als Begleitmaßnahme einer Aussperrung durch den Arbeitgeber).

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