5.4.10 Leistungen bei Krankheit und Unfall
Im Kapitel 5.4.9 wurde die Mitwirkung des Betriebsrates hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes erläutert. Der Arbeitnehmerschutz bezieht sich auf die Wahrung der Gesundheit und die Unfallvermeidung am Arbeitsplatz. Nachstehend wird die Mitwirkung hinsichtlich der finanziellen Aspekte bei Krankheit und Unfall erörtert, wie etwa Sachleistungen, Versicherung oder Entgeltfortzahlung unabhängig davon, ob Krankheit/Unfall im betrieblichen Bereich stattgefunden haben oder im privaten Bereich.