5.3.9.2 Grundregeln für kleine Unternehmen
Obwohl für kleinere Unternehmen Arbeitgeberleistungen in großem Umfang oft nicht möglich sind, ist es unter Einhaltung einiger Grundregeln dennoch möglich, sich durch faires Trennungsmanagement als Arbeitgebermarke zu etablieren. Der Betriebsrat ist in kleinen Unternehmen oft näher an den Erfordernissen des Betriebs und damit oft kooperativer. In einem solchen Falle sollte er frühzeitig mit dem Auftrag ins Boot geholt werden, die Personalmaßnahme mitzutragen und bei der Kommunikation und Abwicklung hilfreich zur Seite zu stehen.