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Dokument-ID: 1258617
3.4.3 Betriebsratssitzung
Der Betriebsratsvorsitzende beruft die Betriebsratssitzung ein und leitet sie. Sofern er verhindert ist, übernimmt sein Stellvertreter diese Aufgaben. Betriebsratssitzungen sollten mindestens einmal im Monat stattfinden.