2.1 Sonderstellung des einzelnen Betriebsratsmitglieds
Betriebsratsmitglieder sind gleichzeitig Arbeitnehmer und Mitglieder der Belegschaftsvertretung. Durch diese Doppelrolle nehmen sie eine Sonderstellung im Unternehmen ein. Denn Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerpflichten bestehen gleichermaßen wie die besonderen Rechte und Pflichten, die dem einzelnen Betriebsratsmitglied aus dem Mandat erwachsen. Dabei kann es durchaus zu Spannungen zwischen den Rechten und Pflichten kommen, die das einzelne Betriebsratsmitglied treffen.