AMLA (Anti-Money Laundering Authority)
Die AMLA ist eine durch Verordnung (EU) 2024/1620 geschaffene Behörde der Europäischen Union, die den unionsweiten Ordnungsrahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und damit verbundenen Risiken (einschließlich Proliferationsfinanzierung) stärken und die bislang stark unterschiedliche Aufsichtspraxis in den Mitgliedstaaten angleichen soll. Ihre Rolle ist rechtssystematisch zweigeteilt. Zunächst agiert sie als Koordinierungs- und Standardsetzungsinstanz. Sie entwickelt unionsweit anwendbare technische Standards, Leitlinien und Methoden, fördert gemeinsame Aufsichtsansätze und unterstützt nationale Aufsichtsbehörden bei der konsistenten Anwendung der EU-Vorgaben. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur risikobasierten Aufsicht, zur Beurteilung von Geschäftsmodellen und Risikoprofilen, zur Qualität von internen Sicherungsmaßnahmen sowie zu Mindestanforderungen an Governance, Kontrollen, Prüf- und Sanktionspraxis. Zweitens erhält die AMLA für ausgewählte, grenzüberschreitend tätige und als besonders risikorelevant eingestufte Verpflichtete unmittelbare Aufsichtsbefugnisse, sodass sie in bestimmten Fällen selbst Prüfungen durchführen, Abhilfemaßnahmen anordnen und Sanktionen nach Maßgabe des EU-Rechts verhängen kann. Daneben unterstützt und vernetzt sie die Financial Intelligence Units der Mitgliedstaaten, um Informationsaustausch, Analysequalität und gemeinsame operative Zusammenarbeit zu verbessern. Für Österreich wirkt AMLA als maßgeblicher Referenzrahmen für die Auslegung und Vollziehung der geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem FM GwG, etwa bei Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten, Monitoring, Dokumentation, Meldesystemen und gruppenweiten Maßnahmen, während die nationale Zuständigkeit grundsätzlich bei den österreichischen Behörden verbleibt.