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Neu Dokument-ID: 1257047

Albert Scherzer | Glossar

AMLR (EU-Geldwäscheverordnung)

AMLR bezeichnet die Anti-Money Laundering Regulation, also die EU-Verordnung, die zentrale Pflichten zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung unmittelbar und einheitlich für alle Mitgliedstaaten festlegt. Der entscheidende rechtliche Unterschied zur AMLD ist die unmittelbare Geltung. Eine Verordnung ist grundsätzlich ohne nationale Umsetzung anzuwenden und verdrängt im Anwendungsbereich abweichendes nationales Recht. Die AMLR (Verordnung [EU] 2024/1624) ist Kernstück des EU-AML-Pakets 2024 und dient dazu, bisherige Unterschiede in der materiellen Pflichtenlage (zB Detailgrad der Sorgfaltspflichten, risikobasierte Prozesse, interne Sicherungsmaßnahmen und bestimmte Beschränkungen für besonders risikobehaftete Konstellationen) unionsweit zu harmonisieren. Für österreichische Verpflichtete bedeutet das eine deutliche Verschiebung der Rechtsgrundlagen. Viele Pflichten werden künftig unmittelbar aus EU-Recht abgeleitet, während das FM GwG weiterhin besonders für Zuständigkeiten, Verfahren, Aufsichtsbefugnisse, nationale Besonderheiten und Sanktionsmechanik relevant bleibt. In der Praxis werden damit Auslegung und Compliance-Dokumentation stärker auf die Verordnung, ihre Begriffe und Systematik sowie auf ergänzende technische Standards und Leitlinien im EU-Aufsichtsgefüge gestützt.