12.1 Einleitung: Zwei Systeme, ein Ziel – aber viele Fragen
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten grundlegend geregelt. Ihr Ziel: Der Schutz der Grundrechte von Personen im digitalen Zeitalter. Gleichzeitig gelten in Österreich und der EU umfassende Vorgaben zu Anti-Money-Laundering (AML) bzw zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die ebenfalls die Verarbeitung von (oft sensiblen) personenbezogenen Daten erforderlich machen.