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Dokument-ID: 1148824
2.4 Ferngeschäft
Im Falle eines Ferngeschäfts ist dieser Umstand bei der auf risikobasierter Grundlage vorzunehmenden Beurteilung gem § 8b Abs 8 RAO angemessen zu berücksichtigen. Zusätzlich geeignete und beweiskräftige Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn dies erforderlich ist, um die Parteienidentität verlässlich festzustellen und zu prüfen.