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Albert Scherzer | Glossar

Gruppenweite Maßnahmen

Gruppenweite Maßnahmen sind konzernweit verbindliche organisatorische, prozessuale und kontrollbezogene Vorgaben, mit denen eine Unternehmensgruppe sicherstellt, dass alle relevanten Einheiten ein wirksames System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreiben. In der Praxis geht es um ein abgestimmtes Rahmenwerk, das Mindeststandards für Risikoanalyse, Kundenannahme, Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung, Dokumentation, Meldewege, Eskalationsentscheidungen, Schulungen und Kontrollen festlegt. Besonders wichtig ist, dass gruppenweite Maßnahmen nicht nur als Richtlinienpapier existieren, sondern operationalisiert sind. Das bedeutet klare Rollen, Freigabeprozesse, gemeinsame Methoden zur Risikoklassifizierung und die Möglichkeit, relevante Daten konsistent zu erfassen und auszuwerten. Bei grenzüberschreitenden Gruppen kommt hinzu, dass lokale Gesetze und Aufsichtsanforderungen einzuhalten sind, sodass Konzernstandards als Mindestniveau wirken und lokale Ergänzungen erforderlich sein können. Sensibel ist der konzerninterne Informationsaustausch über Kundenrisiken und Verdachtsfälle, weil dabei das Meldeverbot und Datenschutzanforderungen zu beachten sind. Ein wirksames Gruppenmodell regelt daher Zugriffsbeschränkungen, Need-to-know-Prinzip, Protokollierung, Sicherheitsstandards und Eskalationslogik, damit Risikoinformationen nutzbar sind, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten.