11 Sanktionen und sonstige Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung der Geldwäschepräventionspflichten wird in Österreich streng durchgesetzt. Bei Verstößen drohen den verantwortlichen Personen und Unternehmen erhebliche Verwaltungssanktionen gemäß FM-GwG, zusätzlich zu etwaigen strafrechtlichen Folgen bei tatsächlicher Geldwäsche. Der Sanktionsrahmen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft, um Abschreckung zu gewährleisten und europarechtlichen Vorgaben (zB Mindestharmonisierung aus der 4. Geldwäscherichtlinie) zu entsprechen.