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Albert Scherzer | Glossar

Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung ist eine auf gewisse Dauer angelegte Beziehung zwischen einem Verpflichteten und einem Kunden, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Durchführung von Geschäften steht. Geldwäscherechtlich ist die Begründung einer Geschäftsbeziehung ein zentraler Auslöser für Sorgfaltspflichten, weil sie typischerweise wiederkehrende Transaktionen ermöglicht und damit das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung erhöht. Eine Geschäftsbeziehung beginnt in der Praxis nicht erst mit dem ersten Geldfluss, sondern mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäftsabwicklung, etwa durch Kontoeröffnung, Vertragsabschluss oder vergleichbare dauerhafte Arrangements. Sie endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der faktischen Abwicklung, wobei Aufbewahrungsfristen und Nachwirkungsfragen daran anknüpfen. Für Verpflichtete ist wesentlich, dass bei Begründung der Geschäftsbeziehung die Identifizierung und Risikoeinstufung ordnungsgemäß abgeschlossen sind und dass Zweck und angestrebte Art der Beziehung verstanden werden. Während der Dauer der Geschäftsbeziehung sind laufende Überwachung und Aktualisierungspflichten einzuhalten. Praktisch bedeutet das, dass Veränderungen beim Kunden, beim wirtschaftlichen Eigentum, beim Geschäftsmodell oder beim Transaktionsverhalten zu einer Neubewertung führen können. Die Geschäftsbeziehung ist damit der Rahmen, in dem Monitoring, Eskalation und gegebenenfalls die Abgabe einer Verdachtsmeldung systematisch stattfinden.