13.1 Außenwirtschaftsgesetz 2011
Auf den ersten Blick scheinen Geldwäscherei/Terrorismusfinanzierung nicht sehr viel mit dem Bereich der Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht gemein zu haben. Jedoch ist in der Praxis die Schnittstelle zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für jene Unternehmen, die vor allem in/mit Drittstaaten unternehmerisch tätig werden, von hoher Relevanz. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen kurzen Überblick über die entsprechenden Rechtsbereiche – Stichwort Dual-Use Güter • [Fußnote: Bei Dual-Use Gütern handelt es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck, dh Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können.] – zu geben.