AMLD (EU-Geldwäscherichtlinien)
AMLD ist die in Praxis und Literatur gebräuchliche Sammelbezeichnung für die EU-Geldwäscherichtlinien, also jene Richtlinien, mit denen die EU-Mindestvorgaben zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Die Richtlinien sind für Österreich nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichten den Gesetzgeber zur Umsetzung in nationales Recht. Dadurch entsteht ein mehrschichtiges Regelungssystem. Das EU-Recht gibt Ziele, Mindeststandards und Strukturvorgaben vor, die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Österreich sektorspezifisch, im Finanzsektor vor allem durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM GwG) und ergänzend durch weitere nationale Materien (zB WiEReG für wirtschaftliche Eigentümer). Inhaltlich betreffen AMLD typischerweise den Kreis der Verpflichteten, den risikobasierten Ansatz, die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten (Identifizierung, wirtschaftlicher Eigentümer, PEP), interne Sicherungsmaßnahmen, Aufbewahrung und Dokumentation, Verdachtsmeldungen sowie Aufsicht und Sanktionen. Im EU-AML-Paket 2024 wird diese Richtlinienebene neu geordnet; die Richtlinie (EU) 2024/1640 (häufig als AMLD6 bezeichnet) regelt insbesondere die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen, Zuständigkeiten und Kooperationsstrukturen und ändert bzw hebt Teile des bisherigen Richtlinienrahmens (insbesondere der Richtlinie (EU) 2015/849) auf.