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Dokument-ID: 1200830
4 Aufsicht und Zuständigkeiten
In Österreich obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Geldwäschepräventions-Vorschriften im Finanzmarkt primär der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die FMA ist per Gesetz (§ 32 FM-GwG) die zuständige Behörde zur Überwachung der Verpflichteten. Sie hat umfangreiche Befugnisse, um die Umsetzung der Pflichten sicherzustellen: