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Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Ausgewählte Problemkreise

Spätestens seit dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die EU gegenüber Russland zahlreiche Sanktionen verhängt, die das Ziel haben, Russlands wirtschaftliche Grundlagen nachhaltig zu schwächen und somit auch dessen Möglichkeiten zur Kriegsführung einzuschränken oder zu verringern. Die EU hat ihrerseits mehrere Sanktionspakete verabschiedet und mehrere Unternehmen und natürliche Personen auf Sanktionslisten gelistet. Die VO (EU) 833/2014 • [Fußnote: Verordnung (EU) Nr 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ABl L 229 vom 31.7.2014 idgF. verbietet demnach Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck • [Fußnote: Sog Dual-Use Güter. mit oder ohne Ursprung in der Union (un)mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Das Einfrieren von sämtlichen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gründet sich auf VO (EU) 269/2014. • [Fußnote: Verordnung (EU) Nr 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, ABl L 78 vom 17.3.2014 idgF.

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