3 Geldwäscheprävention in Notariaten
Die GW/TF-Regelungen der Notariatsordnung sind dem der Rechtsanwaltsordnung nachgebildet; aus diesem Grund soll hier nur ein grober Überblick gegeben werden. Aufgrund der hohen Gefahr der Geldwäscherei gem § 165 StGB oder Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB ist der Notar gem § 36a Abs 1 NO verpflichtet alle Geschäfte besonders sorgfältig zu prüfen, bei denen er im Namen und auf Rechnung seiner Partei Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführt oder für seine Partei an deren Planung oder Durchführung mitwirkt und die folgenden Bereiche betreffen: