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Dokument-ID: 1148832
2.12 Informationspflichten
Der Bundesminister für Inneres hat Zugang zu aktuellen Informationen über Methoden der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verschaffen. Weiters hat er über Anhaltspunkte zu informieren, an denen sich verdächtige Transaktionen erkennen lassen. Er muss auch dafür sorgen, dass eine zeitgerechte Rückmeldung in Bezug auf die Wirksamkeit von Verdachtsmeldungen bei Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung und die daraufhin getroffenen Maßnahmen erfolgt.