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Neu Dokument-ID: 1257084

Albert Scherzer | Glossar

Verfall

Verfall ist eine strafrechtliche Vermögensabschöpfungsmaßnahme, mit der Vermögenswerte, die aus einer strafbaren Handlung erlangt wurden, dem Täter oder einem begünstigten Dritten entzogen werden können, um den unrechtmäßigen Vorteil abzuschöpfen. Systematisch zielt Verfall darauf ab, dass Straftaten sich nicht lohnen und deliktisch erlangte Vorteile nicht im Vermögen verbleiben. Geldwäschebezug ergibt sich daraus, dass Geldwäsche häufig gerade darauf ausgerichtet ist, den Zugriff auf solche Vermögenswerte zu verhindern oder zu erschweren, indem Herkunft und Zuordnung verschleiert werden. In der Praxis zeigt sich Verfall selten isoliert. Er ist meist das Ergebnis eines Verfahrens, in dem zuvor Sicherungsmaßnahmen gesetzt werden, etwa Sicherstellung, Beschlagnahme oder Kontensperren, damit Vermögenswerte nicht verschwinden. Für Verpflichtete ist Verfall relevant, weil sie in Verdachtsfällen die Datengrundlage liefern können, um Vermögensflüsse, Kontozuordnungen und wirtschaftliche Eigentümer nachzuvollziehen und weil sie Anordnungen zur Sicherung betroffener Vermögenswerte umsetzen müssen. Präventiv wirkt der Verfallsgedanke als Teil des Abschreckungs- und Durchsetzungsrahmens, den Verpflichtete durch wirksame Sorgfalt, Monitoring und Meldesysteme unterstützen.