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Neu Dokument-ID: 1257078

Albert Scherzer | Glossar

Sicherstellung

Sicherstellung ist eine strafprozessuale Maßnahme, mit der Gegenstände, Unterlagen oder Vermögenswerte vorläufig in behördliche Verwahrung genommen oder dem Zugriff eines Berechtigten entzogen werden, um Beweise zu sichern oder spätere Entscheidungen über Vermögensabschöpfung zu ermöglichen. Sie kann sich auf physische Gegenstände ebenso beziehen wie auf Vermögenswerte, die über Konten oder sonstige Rechte repräsentiert werden. Im Kontext von Geldwäsche ist Sicherstellung häufig ein frühes Instrument, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte deliktischer Herkunft sind oder dass durch Verfügungen Beweise oder Abschöpfungsmöglichkeiten vereitelt würden. Für Verpflichtete ist Sicherstellung praktisch relevant, weil sie in solchen Situationen als Verwahrer von Vermögenswerten, als Informationsinhaber oder als technische Umsetzer von Sperren auftreten können. Das verlangt klare interne Abläufe, um Anordnungen rechtzeitig, vollständig und dokumentiert umzusetzen und keine unzulässigen Bewegungen zuzulassen. Sicherstellung ist zudem ein Indikator, der das Kundenrisiko erheblich erhöht und eine Neubewertung der Geschäftsbeziehung auslöst. Gleichzeitig ist sie nicht gleichzusetzen mit einem endgültigen Entzug. Sie ist vorläufig und dient der Sicherung des Verfahrens. Gerade deshalb sind saubere Audit-Trails und kontrollierte Kommunikation erforderlich, weil in parallelen Prozessen häufig das Meldeverbot und Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten sind.