© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1257076

Albert Scherzer | Glossar

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslistenprüfung ist die Prüfung von Kunden, wirtschaftlichen Eigentümern, handelnden Personen und Transaktionsbeteiligten gegen einschlägige Sanktionslisten, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Bereitstellungen von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen erfolgen. In Österreich erfolgt die maßgebliche Sanktionslage in der Praxis überwiegend durch unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen. Die Sanktionslistenprüfung ist deshalb operativ zwingend, auch wenn sie rechtssystematisch nicht ausschließlich aus dem Geldwäscherecht stammt. In der Präventionspraxis ist sie eng integriert, weil sie ähnliche Daten und Prozesse nutzt wie KYC und Monitoring. Eine wirksame Sanktionslistenprüfung umfasst nicht nur Onboarding-Screening, sondern auch laufende, wiederkehrende Checks, weil Listen und Personendaten sich ändern können. Ebenso umfasst sie die Prüfung indirekter Beteiligter, insbesondere wirtschaftlicher Eigentümer und kontrollierender Personen, sowie die Behandlung von Treffern. Trefferbearbeitung erfordert klare Prozesse zur Unterscheidung echter Treffer von Fehlalarmen, Eskalation an zuständige Stellen, technische Sperren, dokumentierte Entscheidungen und gegebenenfalls Meldeschritte. Besonders anspruchsvoll sind Namensvarianten, Transliteration, Mehrdeutigkeiten und komplexe Konzernstrukturen. Weil Sanktionsverstöße große Konsequenzen haben, müssen Systeme robust, schnell und auditierbar sein.