Neu
Dokument-ID: 1200775
1.11 Aufsichtsfunktion der KSW/GWP-Prüfung durch die KSW
Die KSW hat betreffend die Einhaltung der GWP-Maßnahmen kraft §§ 101–105 WTBG eine verpflichtende aktive Aufsichtsfunktion Aufsichtsfunktion.