13.2 Sanktionengesetz 2024
Das SanktG 2024 regelt die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit diese nicht in einem anderen Bundesgesetz geregelt sind. Weiters werden die Listung und Entlistung, also die Erstellung von Vorschlägen an die Vereinten Nationen oder die Europäische Union zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen in Sanktionslisten und deren Streichung, geregelt und die Verhängung und Durchführung nationaler Sanktionsmaßnahmen gegen Personen oder Einrichtungen und die Aufhebung solcher Maßnahmen.