© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1164039

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Geldwäschebestimmungen im Glücksspielgesetz

Das GSpG • [Fußnote: Bundesgesetz vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens, StF: BGBl 620/1989 idgF. enthält Bestimmungen zur Geldwäschevorbeugung (und hinsichtlich der TF-Prävention) gem § 5 Abs 1 iVm Abs 6 GSpG in Automatensalons mit mindestens 10 und höchstens 50 Glücksspielautomaten oder in Einzelaufstellung mit höchstens drei Glücksspielautomaten. So sind gem § 5 Abs 6 GSpG bei Automatensalons und in Fällen der Einzelaufstellung zumindest die sinngemäße Einhaltung bestimmter Vorschriften • [Fußnote: § 31c Abs 1, 2 und 4 GSpG und die Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz iSd Bestimmungen des § 8 Abs 5, § 9 Abs 4, § 9a Abs 2 bis 5, § 18, § 19 Abs 3, § 24 Abs 5, § 25 Abs 2, 5 bis 10, § 26, § 31 Abs 1, 2 und 3 Z 1, § 32, § 33, § 37, § 38, § 40 Abs 2 bis 4 FM-GwG. vorzusehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Geldwäscheprävention für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop