Schwellenwert
Schwellenwert bezeichnet eine betragsmäßige oder sonstige Grenze, ab der bestimmte geldwäscherechtliche Pflichten ausgelöst oder intensiviert werden. Schwellenwerte kommen insbesondere bei gelegentlichen Transaktionen, bei bestimmten Bargeldvorgängen oder bei vereinfachten versus verstärkten Prüfpfaden vor. Wichtig ist, dass Schwellenwerte rechtlich und praktisch nur ein Auslösemechanismus sind und den risikobasierten Ansatz nicht ersetzen. Ein Vorgang unterhalb eines Schwellenwerts kann dennoch hochriskant sein, etwa wenn die Struktur ungewöhnlich ist, wenn Umgehung durch Aufsplitten erkennbar ist oder wenn Hochrisikostaatenbezug vorliegt. Umgekehrt kann ein Vorgang oberhalb eines Schwellenwerts trotz formal erfüllter Dokumente unplausibel bleiben, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. In der Praxis sind Schwellenwerte daher eingebettet in Regeln, die auch qualitative Faktoren berücksichtigen. Ein wirksames System verhindert, dass Schwellenwerte als Checklistenlogik missverstanden werden. Es verlangt Monitoring auf Strukturmuster, etwa wiederkehrende Einzahlungen knapp unterhalb von Limits, rasche Weiterleitungen oder untypische Drittflüsse. Schwellenwerte sind damit eine Steuerungsgröße, aber nicht die rechtliche Rechtfertigung, Risiken zu ignorieren.