© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1200588

Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster

10.3 Betriebsvereinbarung (HSchG)

1. Begriff – Was ist Hinweisgebung/Whistleblowing?

Hinweisgebung/Whistleblowing bezeichnet die Meldung von gravierenden Missständen oder verbotenen Handlungen im Wirkungsbereich eines Unternehmens. Anschuldigungen und Diffamierung wider besseren Wissens gehören dazu nicht. Hinweisgeber/innen/Whistleblower/innen sind Personen, die auf grobe Missstände bzw illegale Handlungen hinweisen. Eine Meldung wird von Arbeitnehmer/innen oder anderen Beschäftigten (zB Praktikanten/innen, Leiharbeitskräften etc) vorgenommen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Geldwäscheprävention für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop