10 Hinweisgeberinnenschutzgesetz
Das HSchG • [Fußnote: Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen, StF: BGBl I 6/2023 idgF.] setzt die RL 2019/1937/EU in nationales Recht um, wobei der Zweck darin besteht, in Lebensbereichen von besonderem öffentlichem Interesse rechtmäßiges Verhalten zu bestärken. Dies, indem man einfache Verfahren einführt mit denen Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfach nachgegangen werden kann. Von besonderer Wichtigkeit ist es, Hinweisgeber und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und gleichzeitig „falsche“ Verdächtigungen zu verhindern. Die Bestimmungen des HSchG sind als Mindestanforderungen zu verstehen.