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Dokument-ID: 1163930
7 Politisch exponierte Person (PEP), Familienmitglied einer PEP oder einer PEP bekanntermaßen nahestehende Person
Prinzipiell lauten die Legaldefinitionen der PEP, eines Familienmitglieds einer PEP oder einer PEP bekanntermaßen nahestehenden Person in den einschlägig relevanten Gesetzen gleich. Unter einer politisch exponierten Person sind natürliche Personen zu verstehen, die wichtige öffentliche Ämter aus(ge)üb(t)en (haben). Zu dieser zählen insb die folgenden Organe, wobei keine der angeführten öffentlichen Funktionen Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges umfasst: