2 Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage der Geldwäscheprävention im österreichischen Finanzmarkt ist primär das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). Dieses Gesetz trat 2017 in Kraft und setzt die europäischen Geldwäsche-Richtlinien in nationales Recht um. Es ist in neun Abschnitte und mehrere Anlagen gegliedert und wurde seither mehrfach angepasst (zuletzt 2024) – etwa um neue EU-Vorgaben einzubauen oder technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Telos (Zweck) des FM-GwG ist laut Gesetzestext die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarktsektor.