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Albert Scherzer | Glossar

Erträge aus Straftaten

Erträge aus Straftaten sind Vermögenswerte, die unmittelbar oder mittelbar aus einer strafbaren Handlung stammen. Erfasst sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachen, Forderungen, Rechte, Gesellschaftsanteile und sonstige wirtschaftliche Vorteile. Dazu gehören auch Ersatzwerte und Surrogate, also Vermögenswerte, die an die Stelle der ursprünglich erlangten Erträge getreten sind, etwa durch Verkauf, Tausch, Umwandlung, Vermischung oder Reinvestition. Für die Geldwäscheprävention ist dieser Begriff zentral, weil Geldwäsche typischerweise darauf abzielt, die deliktische Herkunft solcher Erträge zu verschleiern, ihre Ermittlung zu erschweren oder sie in einen scheinbar legalen Kontext zu überführen. In der Praxis spielt dabei die Frage eine Rolle, ob Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund plausibel sind und ob Transaktionen oder Strukturen typische Indikatoren aufweisen, die auf deliktische Erträge hindeuten. Für Verpflichtete folgt daraus ein Prüfprogramm, das sich risikobasiert an der Herkunft der Mittel, der Kundenstruktur, dem Geschäftsmodell und der Transaktionslogik orientiert. Hinweise auf deliktische Erträge erhöhen regelmäßig die Anforderungen an verstärkte Sorgfalt, an Dokumentation und an interne Eskalation bis hin zur Prüfung einer Verdachtsmeldung.