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Albert Scherzer | Glossar

Einziehung

Einziehung ist eine strafrechtliche Vermögensabschöpfungsmaßnahme, durch die bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte zugunsten des Staates entzogen werden, wenn sie in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang stehen. Geldwäschebezug besteht insbesondere dort, wo Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder zur Begehung von Straftaten verwendet wurden. Einziehung dient dann dazu, kriminelle Erträge abzuschöpfen und die wirtschaftlichen Anreize für Straftaten zu reduzieren. Im österreichischen Recht ist Einziehung systematisch von zivilrechtlichen Ansprüchen zu unterscheiden. Sie ist keine Schadenersatzleistung an Opfer, sondern eine öffentlich-rechtliche Maßnahme, die an die strafrechtliche Verantwortung bzw an die deliktische Herkunft oder Zweckverwendung anknüpft. Für Verpflichtete ist Einziehung praktisch bedeutsam, weil sie den Endpunkt einer Kette von Sicherungsmaßnahmen darstellt. Aus Verdachtslagen können Meldungen, Ermittlungen, Kontensperren, Sicherstellungen und Beschlagnahmen folgen, die letztlich in eine gerichtliche Einziehung münden können. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Daten- und Dokumentationsqualität (Transaktionshistorie, Kundenunterlagen, wirtschaftlicher Eigentümer), weil diese Informationen zur Zuordnung und Beweisführung beitragen. Präventiv wirkt die Einziehungslogik als „Zugriffsdrohung“. Je klarer ein Präventionssystem Auffälligkeiten erkennt und frühzeitig reagiert, desto eher können illegale Vermögenswerte identifiziert und dem Zugriff zugeführt werden, bevor sie durch Verschleierungsmaßnahmen dem Staat entzogen werden.