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Dokument-ID: 1200673
7.4 Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
Politisch exponierte Personen
§ 365s Abs 1 bis 4 statuiert im Hinblick auf politisch exponierte Personen (sowie deren Familienmitglieder und Personen, die politisch exponierten Personen bekanntermaßen nahestehen) verstärkte Sorgfaltspflichten.