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Albert Scherzer | Glossar

Rechtsanwaltsordnung (RAO)

Die Rechtsanwaltsordnung ist das zentrale österreichische Berufsrecht für Rechtsanwälte und regelt Zulassung, Rechte und Pflichten, Organisation der Rechtsanwaltschaft sowie berufsrechtliche Aufsicht und Disziplinarrecht. Im geldwäscherechtlichen Kontext ist sie relevant, weil Rechtsanwälte in bestimmten Konstellationen als Verpflichtete in ein Präventionssystem eingebunden sein können, insbesondere wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte vorbereiten oder durchführen, die typischerweise geldwäscherelevant sind. Gleichzeitig ist das Berufsrecht von besonderen Schutzgütern geprägt, vor allem Verschwiegenheit und Mandatsgeheimnis, die bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Sorgfaltspflichten und Meldepflichten eine besondere Rolle spielen. Für die Praxis bedeutet das, dass geldwäscherechtliche Pflichten, soweit sie Rechtsanwälte treffen, in einem Spannungsfeld zu berufsrechtlichen Kernpflichten stehen und daher präzise rechtliche Abgrenzungen erforderlich sind. Entscheidend ist, wann anwaltliche Tätigkeit in den Anwendungsbereich der Präventionspflichten fällt, und welche Kommunikationswege und Zuständigkeiten vorgesehen sind. In solchen Fällen müssen Kanzleien risikobasierte Prozesse zur Mandatsannahme, zur Identifizierung, zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers und zur Dokumentation etablieren, zugleich aber berufsrechtliche Grenzen und Ausnahmen beachten. Damit ist die RAO ein wesentlicher Rahmen, um Geldwäscheprävention im anwaltlichen Umfeld rechtskonform und berufsangemessen umzusetzen.