2 Internationale Übereinkommen
Auf völkerrechtlicher Ebene finden sich verschiedene Übereinkommen, die Geldwäsche kriminalisieren, wie etwa die Wiener Drogenkonvention, • [Fußnote: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen, StF: BGBl III 154/1997 idgF.] die in ihrem Art 3 Abs 1 lit b und lit c sublit i etwa das Verbergen oder Verschleiern der der wahren Beschaffenheit, des Ursprungs, des Ortes oder der Bewegung der Vermögensgegenstände, der Verfügung darüber oder der Rechte oder des Eigentums daran in der Kenntnis von Vermögensgegenständen, die aus bestimmten Straftaten stammen, unter Strafe stellt.