© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1273002

Albert Scherzer | Glossar

Sorgfaltspflichten

Sorgfaltspflichten sind die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen, die Verpflichtete anwenden müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu erkennen. Dazu gehören insbesondere Identifizierung und Überprüfung des Kunden, Identifizierung und Überprüfung wirtschaftlicher Eigentümer, Einholung von Informationen zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung von Transaktionen und Aktualisierung von Kundeninformationen. Sorgfaltspflichten sind risikobasiert und werden in Standardmaßnahmen, vereinfachte und verstärkte Maßnahmen differenziert. Rechtlich ist entscheidend, dass Sorgfaltspflichten nicht nur formal, sondern wirksam zu erfüllen sind. Das bedeutet, dass die erhobenen Informationen plausibilisiert werden müssen und dass Abweichungen oder Auffälligkeiten nicht stehen bleiben dürfen. In der Praxis sind Sorgfaltspflichten eng mit internen Sicherungsmaßnahmen verbunden. Ohne klare Prozesse, IT-Unterstützung, Schulung und Eskalationswege können Sorgfaltspflichten nicht konsistent umgesetzt werden. Sorgfaltspflichten bilden auch die Grundlage für Meldungen. Wenn Prüfungen Widersprüche, Unklarheiten oder typische Geldwäscheindikatoren ergeben, kann sich daraus die Pflicht ergeben, Verdachtsmomente intern zu eskalieren und extern zu melden. Gleichzeitig gibt es eine klare Abbruchlogik. Wenn Sorgfaltspflichten nicht durchgeführt werden können, dürfen bestimmte Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen grundsätzlich nicht begründet oder fortgeführt werden.